Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO₂KostAufG) regelt die Aufteilung der Kohlendioxidkosten, die durch den Einsatz von Heizöl, Erdgas und anderen fossilen Brennstoffen entstehen.
Bei vermieteten Gebäuden werden diese Kosten für Abrechnungszeiträume ab 01.01.2023 zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt, basierend auf den Treibhausgasemissionen des jeweiligen Gebäudes. Die Treibhausgasemissionen werden durch den Brennstoffverbrauch bestimmt.
Die nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) entstehenden CO₂-Kosten (für das Jahr 2023 30 Euro und für das Jahr 2024 45 Euro pro Tonne Kohlendioxid) werden nun gemäß dem CO₂-Kostenaufteilungsgesetz nach einem gestaffelten Zehn-Stufen-Modell zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt. Die prozentuale Verteilung der Kosten hängt vom jährlichen CO₂-Ausstoß des Mietshauses ab, gemessen in Kilogramm (kg) pro Quadratmeter (m²) Wohnfläche.
Für unsere Mitglieder, deren Betriebskosten über die Gartenheim Baugenossenschaft abgerechnet werden, gibt es keinen Handlungsbedarf. Wir und unser Abrechnungsdienstleister übernehmen künftig die gesamte Berechnung für Sie.
Sollten Sie Ihre Heiz- und Warmwasserkosten über eigene Lieferverträge (z. B. für Gas oder Heizöl) abwickeln, haben Sie die Möglichkeit, uns Ihre vollständigen Rechnungen für das Abrechnungsjahr einzureichen, um eine Erstattung gemäß dem Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz zu erhalten.
Die eingereichte Jahresabrechnung der Energieversorger muss folgende Positionen aufweisen:
- die Brennstoffemissionen der Brennstoff- oder Wärmelieferung in Kilogramm Kohlendioxid,
- den sich nach Absatz 2 für den jeweiligen Zeitpunkt der Lieferung ergebenden Preisbestandteil der Kohlendioxidkosten für die gelieferte oder zur Wärmeerzeugung eingesetzte Brennstoffmenge,
- den heizwertbezogenen Emissionsfaktor des gelieferten oder zur Wärmeerzeugung eingesetzten Brennstoffs,
angegeben in Kilogramm Kohlendioxid pro Kilowattstunde, - den Energiegehalt der gelieferten oder zur Wärmeerzeugung eingesetzten Brennstoffmenge in Kilowattstunden.
Außerdem sollte auf der Rechnung klar der Erstattungsanspruch formuliert sein. Sie können den Anspruch mit dem Rechner des BMWK (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz) selbst berechnen, oder damit Ihre Nebenkostenabrechnung überprüfen.
Trotz der bürokratischen Herausforderungen sehen wir in diesen Entwicklungen auch Chancen: Sie geben uns die Möglichkeit, unsere Gebäude noch effizienter und umweltfreundlicher zu gestalten. Gemeinsam werden wir auch diese Hürden meistern und weiterhin bezahlbaren und nachhaltigen Wohnraum für unsere Mitglieder sichern.
Die Unterlagen können Sie auch gerne per eMail einreichen. Bitte hängen Sie die o.g. Dokumente als PDF an. Schreiben Sie in die eMail oder Ihr Schreiben bitte auch Ihre telefonischen Kontaktdaten mit Anschrift. Sobald wir die Erstattung berechnet haben, überweisen wir Ihnen diese auf das uns bekannte Konto. Alternativ besteht die Möglichkeit den Erstattungsbetrag für unser Projekt „Neupflanzungen Bäume“ zu spenden. Vielen Dank!
Bei eventuellen Fragen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.