FAQ
Einige Fragen werden sehr häufig gestellt (zu englisch: Frequently Asked Questions – FAQ). Wir haben nachfolgend eine kleine Hitliste erstellt und die Antwort gleich mitgeliefert. Möglicherweise wurden auch Ihre Fragen beantwortet!
- Wie lautet die Adresse der Genossenschaft?
Der Sitz der Genossenschaft ist mit der genauen Adressbeschreibung auf der Seite „Wie Sie uns erreichen“ dargestellt.
- Wohin mit meinen Fragen oder Problemen? – Wie kann ich die Gartenheim kontaktieren?
Falls Ihre Frage auf unseren Seiten nicht beantwortet werden kann, können Sie sich gerne via Webformular, E-Mail, Fax oder Telefon bei uns melden. Wir werden Ihre Anfrage schnellstmöglich beantworten. Nutzen Sie einfach die Informationen auf unserer Kontakt-Seite. In dringenden Notfällen (Waserrohrbruch, Heizung defekt, – insbesondere an Wochenenden, etc.) finden Sie die erforderlichen Informationen auf unserer Seite „Notdienste„.
- Wie werde ich Mitglied bei der Gartenheim Baugenossenschaft?
Zum Erwerb der Mitgliedschaft bedarf es gemäß §4 der Satzung einer vom Bewerber zu unterzeichnenden Beitrittserklärung und der Zulassung durch die Genossenschaft. Hierzu ist es erforderlich, dass Sie uns kontaktieren.
- Was hat es mit den Geschäftsanteilen auf sich?
Jedes Mitglied ist gem. Satzung dazu verpflichtet, einen Geschäftsanteil zu übernehmen. Jedes Mitglied, dem eine Wohnung oder ein Geschäftsraum überlassen wird oder überlassen worden ist, hat weitere Geschäftsanteile (Pflichtanteile) nach folgenden Maßnahmen zu übernehmen:
Wohnungen pro Raum: 1 Anteil (Küche zählt als Raum – Bad nicht)Einfamilienhaus mit Garten: 8 AnteileEinzelgarage oder Carport: 1 AnteilPreis pro Anteil: 160 Euro
Ihre Pflichtanteile und freiwilligen Anteile werden mit einer Dividende aus dem Bilanzgewinn verzinst. Bitte beachten Sie, dass die Höhe der Dividendenausschüttung bei Bilanzgewinn von der Mitgliederversammlung auf Empfehlung des Aufsichtsrates für das jeweilige Bilanzjahr beschlossen wird.
Beachten Sie, dass Dividenden nur kalenderjährlich ausbezahlt (oder angerechnet) werden – für vollständige Anteile, die auch über das komplette Bilanzjahr (Kalenderjahr)bestanden.Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Geschäftsstelle.
- Wie komme ich denn an eine Wohnung oder ein Haus der Genossenschaft?
Sie müssen gegenüber der Geschäftsstelle Ihr Interesse an einer Wohnung oder einem Haus bekunden. Nach Möglichkeit unter Angabe des gewünschten Wohnortes (siehe „Über uns„) und der Anzahl der einziehenden Personen. Über die Vergabe der Wohnung entscheidet dann der Vorstand in erster Linie anhand Ihrer Position in der „Warteliste“. Aber auch soziale Komponente (Anzahl der Personen, dringende Notfälle, etc.) werden berücksichtigt. Der Vorstand hat es sich dabei auf die Fahnen geschrieben, größtmögliche Transparenz zu schaffen. Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten Einblick in die Wartelisten und Beschlüsse. Sollten Sie weitere Fragen haben, so kontaktieren Sie uns.